Es kommt vor, dass eine Wohnung aufgegeben wird, während die Person, der sie gehört, nicht vor Ort ist, weil sie sich in Behandlung oder Rehabilitation befindet. Organisiert wird die Räumung dann meist von Angehörigen, oft unter Zeitdruck wegen des Mietendes.
Wir arbeiten in solchen Fällen mit einer Bilddokumentation. Wir gehen durch die Wohnung, fotografieren raumweise und schicken die Übersicht. Entschieden wird danach von der Person selbst, soweit sie das möchte und kann, und erst dann wird geräumt.
Persönliche Dokumente, Fotos, Schmuck, Geräte und alles offensichtlich Wichtige sichern wir in jedem Fall und übergeben es. Bei Hilfsmitteln prüfen wir vorher, wem sie gehören; vieles davon ist Eigentum einer Versicherung und muss zurückgegeben statt entsorgt werden.

Wie wir vorgehen
Zuerst dokumentieren
Fotos raumweise, bevor etwas bewegt wird.
Freigabe abwarten
Geräumt wird, was freigegeben ist, und sonst nichts.
Ganze Wohnung
Die Wohnungsräumung bis besenrein.
Keller und Estrich
Die Kellerräumung im selben Auftrag.
Hilfsmittel prüfen
Was einer Versicherung gehört, wird zurückgegeben, nicht entsorgt.
Danach
Auf Wunsch die Endreinigung mit Garantie.
Wem gehören die Hilfsmittel
Rollstühle, Pflegebetten, Lifter, Rampen und viele kleinere Hilfsmittel sind häufig nicht Eigentum der Nutzerin oder des Nutzers, sondern einer Versicherung, einer Stiftung oder eines Leihdepots. Sie dürfen nicht entsorgt werden, sondern müssen zurückgegeben werden.
Wir stellen solche Gegenstände deshalb beiseite und fragen nach, statt sie mitzunehmen. Wo Unterlagen vorhanden sind, ist die Zuordnung schnell geklärt; wo nicht, lassen wir sie stehen, bis es jemand geklärt hat. Das ist der einzige Weg, der keine Probleme schafft.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Mit Abstand organisiert
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Durchgang
Wir fotografieren raumweise und schicken die Übersicht.
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Entscheiden
Die betroffene Person und die Angehörigen markieren, was bleibt.
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Zuordnen
Hilfsmittel prüfen, Eigentum klären, Rückgaben vorbereiten.
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Räumen
Verwertung, getrennte Entsorgung und Übergabe des Gesicherten.
Häufige Fragen
Können Sie räumen, wenn die betroffene Person nicht da ist?
Ja, aber wir entscheiden nichts selbst. Wir dokumentieren mit Fotos, holen die Freigabe ein und räumen erst danach. Persönliches sichern wir in jedem Fall.
Was geschieht mit Rollstuhl und Pflegebett?
Wir klären, wem sie gehören. Gehören sie einer Versicherung oder einem Leihdepot, bereiten wir die Rückgabe vor. Entsorgt wird nur, was tatsächlich Eigentum ist.
Wie schnell können Sie räumen?
Bei drängendem Mietende innert weniger Tage. Die Dokumentation vorher kostet einen halben Tag und lässt sich auch kurzfristig einschieben.
Bekommen wir Nachweise?
Auf Wunsch Entsorgungsnachweise mit Mengen nach Fraktion, dazu Belege über zurückgegebene Hilfsmittel. Bei Erbengemeinschaften und Beistandschaften wird beides regelmässig verlangt.