Bei Räumungen in Meggener Liegenschaften, vor allem bei Erbgängen, ist der heikle Teil nicht der Abtransport. Er ist die Frage, was überhaupt weg darf. In solchen Häusern stehen regelmässig Dinge, deren Wert nicht auf den ersten Blick erkennbar ist: Bilder, Teppiche, Uhren, Silber, Bücher, Möbel, Weinbestände.
Wir räumen deshalb nicht, bevor sortiert ist. Auf Wunsch gehen wir zuerst mit Ihnen oder mit der beauftragten Person durch das Haus, legen alles beiseite, was Wert oder Bedeutung haben könnte, und halten es in einer Liste fest. Erst danach beginnt die eigentliche Räumung. Das dauert länger, und es ist bei Erbengemeinschaften der einzige Weg, der hinterher nicht zu Diskussionen führt.
Was wir nicht tun: schätzen und ankaufen. Beides wäre ein Interessenkonflikt. Wenn uns etwas auffällt, zeigen wir es Ihnen und empfehlen, eine Fachperson beizuziehen, bevor entschieden wird.

Was wir in Meggen übernehmen
Sichten vor dem Räumen
Ein eigener Termin, an dem nur aussortiert und festgehalten wird, ohne dass etwas verschwindet.
Bestandesliste
Was gesichert wird, halten wir schriftlich fest. Bei Erbengemeinschaften ist das entscheidend.
Liegenschaft räumen
Alle Geschosse, Keller, Estrich, Garage und Nebenbauten, siehe Haushaltsauflösung.
Wertvolles transportieren
Kunst und Antiquitäten getrennt und verpackt, siehe Kunsttransport.
Entsorgung mit Nachweis
Schriftlich dokumentiert, wie es Erbengemeinschaften und Verwaltungen verlangen.
Ohne Aufsehen
Unauffällige Fahrzeuge, keine Gespräche mit Nachbarn, Termin nach Ihren Wünschen.
Warum die Liste wichtiger ist als der Preis
Bei einer Erbengemeinschaft sind mehrere Personen beteiligt, oft an verschiedenen Orten, und nicht alle können beim Räumen dabei sein. Eine schriftliche Liste dessen, was gesichert und übergeben wurde, beantwortet später jede Frage. Ohne sie bleibt am Ende Unsicherheit darüber, was im Haus war und wo es geblieben ist.
Wir erstellen diese Liste standardmässig, wenn Wertsachen im Spiel sind, und übergeben sie zusammen mit den gesicherten Gegenständen an die benannte Person. Das kostet eine zusätzliche Stunde und erspart erfahrungsgemäss sehr viel mehr.
Weitere Gemeinden in der Region Luzern-Land
In zwei Terminen statt einem
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Sichten
Gemeinsamer Rundgang, Wertvolles beiseite, alles in einer Liste festgehalten.
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Übergeben
Die gesicherten Gegenstände gehen mit der Liste an die benannte Person.
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Räumen
Erst danach, zum Festpreis, mit getrennter Entsorgung und Brocki-Anteil.
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Abschluss
Besenrein, mit Entsorgungsnachweis und auf Wunsch Endreinigung.
Häufige Fragen
Können Sie erst sichten und später räumen?
Ja, und bei Liegenschaften mit Wertsachen empfehlen wir genau das. Der erste Termin dient nur dem Aussortieren und Festhalten, der zweite dem Räumen. So verschwindet nichts, und niemand muss unter Zeitdruck entscheiden.
Schätzen Sie den Wert von Gegenständen?
Nein, und wir kaufen auch nichts an. Beides wäre ein Interessenkonflikt. Wenn uns etwas auffällt, zeigen wir es Ihnen und empfehlen, vor der Entscheidung eine Fachperson beizuziehen.
Was steht in der Bestandesliste?
Jeder gesicherte Gegenstand mit kurzer Beschreibung, und an wen er übergeben wurde. Bei Erbengemeinschaften beantwortet das später jede Frage darüber, was im Haus war und wohin es ging.
Läuft die Räumung diskret ab?
Ja. Wir arbeiten ohne auffällige Beschriftung, sprechen nicht mit Nachbarn über den Auftrag und stimmen den Zeitpunkt so ab, dass es möglichst wenig auffällt.