Wenn jemand für längere Zeit nicht zu Hause wohnen kann, steht früher oder später die Frage der Wohnung im Raum. Sie kostet weiter, sie muss betreut werden, und gleichzeitig ist oft noch nicht klar, wie es weitergeht und welche Wohnform nachher passt.
Die Lagerung schafft in dieser Situation Zeit. Die Wohnung wird aufgegeben, die Einrichtung geht erfasst ins Depot, und die Entscheidung, was davon später gebraucht wird, fällt dann, wenn sie sinnvoll getroffen werden kann, nicht unter dem Druck einer Frist.
Wir lagern trocken und geschlossen, mit Inventarliste, und liefern später an die neue Adresse, auch in Etappen. Was nicht zurückkommt, geht in die Verwertung oder in die Entsorgung, ohne dass Sie sich nochmals darum kümmern müssen.

Wie wir lagern
Ganze Einrichtung
Die Möbeleinlagerung mit vollständigem Inventar.
Offene Dauer
Die Langzeitlagerung ohne fixes Enddatum.
Teilweise zurück
Rücklieferung in Etappen, wenn die neue Wohnung feststeht.
Vollmacht
Zugriff nur für benannte Personen, schriftlich geregelt.
Empfindliches
Instrumente und Bilder in klimatisierter Lagerung.
Mit Räumung
Was nicht zurückkommt, geht in Verwertung oder Entsorgung.
Wer darf was entscheiden
Wenn Angehörige oder eine Beistandschaft die Organisation übernehmen, halten wir fest, wer Aufträge erteilen und wer auf das Lager zugreifen darf. Das klingt formell und ist im Interesse aller, weil es später keine Fragen offenlässt.
Wir liefern nichts aus und entsorgen nichts auf mündliche Zurufe von Dritten. Eine schriftliche Vollmacht oder eine benannte Ansprechperson genügt; ohne diese Grundlage bleibt alles, wo es ist.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Von der Wohnung ins Depot
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Zuständigkeit klären
Wer erteilt Aufträge, wer darf zugreifen.
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Einlagern
Vollständig erfasst, mit Liste an die benannte Person.
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Zeit lassen
Abgerechnet wird nach tatsächlicher Dauer, ohne Mindestlaufzeit.
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Verteilen
Zurückliefern, verwerten oder entsorgen, nach Entscheid.
Häufige Fragen
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Nein. Abgerechnet wird nach Volumen und tatsächlicher Dauer. Eine Verlängerung braucht keinen neuen Vertrag, und ein früheres Ende kostet keine Gebühr.
Wer darf Aufträge erteilen?
Die Person selbst oder wer schriftlich bevollmächtigt ist. Auf mündliche Zurufe Dritter liefern wir nichts aus und entsorgen nichts.
Können wir später in Etappen zurückliefern lassen?
Ja. Dank der Inventarliste holen wir gezielt heraus, was gebraucht wird, und liefern es an die gewünschte Adresse. Der Rest bleibt eingelagert.
Was kostet das?
Der Preis richtet sich nach Volumen und Dauer. Wer vor dem Einlagern aussortiert, senkt ihn direkt; wir gehen das auf Wunsch mit Ihnen durch.