Wer für längere Zeit weg ist, für einen Auslandeinsatz, ein Studium, eine befristete Anstellung, steht vor der Frage: Wohnung behalten oder kündigen. Behalten ist bequem und teuer, kündigen ist günstiger und wirft die Frage auf, wohin mit den Möbeln.
Die Rechnung ist meist eindeutig. Ein Jahr Miete für eine Wohnung, die leer steht, kostet ein Mehrfaches der Lagerung derselben Einrichtung. Selbst wenn nach der Rückkehr eine neue Wohnung gesucht werden muss, bleibt die Differenz deutlich.
Wir lagern die ganze Einrichtung ein, erfassen jedes Stück und liefern sie zurück, wenn Sie wieder da sind, auch an eine andere Adresse. Wer vorher aussortiert, senkt die Kosten zusätzlich, denn Lagerkosten richten sich direkt nach dem Volumen.

Wenn die Wohnung aufgegeben wird
Ganze Einrichtung
Die Möbeleinlagerung mit vollständigem Inventar.
Über Monate
Die Langzeitlagerung, abgerechnet nach tatsächlicher Dauer.
Kurze Lücke
Die Kurzzeitlagerung zwischen zwei Terminen.
Empfindliches
Instrumente und Bilder in klimatisierter Lagerung.
Rücklieferung
An die neue Adresse, auch in einen anderen Kanton.
Mit Räumung
Was nicht zurückkommt, geht gleich in die Entsorgung.
Zwei Zahlen genügen für die Entscheidung
Rechnen Sie den Mietzins für die Abwesenheitsdauer gegen die Lagerkosten für dieselbe Zeit. Dazu kommen auf der einen Seite Nebenkosten und auf der anderen zwei Transporte. In den meisten Fällen ist die Differenz so gross, dass die Frage sich erübrigt.
Gegen das Kündigen spricht die Wohnungssituation: Wer eine gute, günstige Wohnung hat, findet sie nach der Rückkehr vielleicht nicht wieder. Das ist ein legitimes Argument, und wir nennen es auch, obwohl es gegen unseren Auftrag spricht.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Vor der Abreise
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Rechnen
Miete gegen Lagerung, für die tatsächliche Dauer.
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Aussortieren
Was nicht zurückkommt, geht nicht ins Lager.
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Einlagern
Erfasst mit Nummer, Liste geht an Sie.
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Zurückliefern
Wenn Sie zurück sind, an die neue Adresse.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, die Wohnung zu kündigen?
Bei längerer Abwesenheit fast immer, weil Miete und Nebenkosten für eine leere Wohnung deutlich höher liegen als die Lagerung derselben Einrichtung. Gegen das Kündigen spricht nur eine sehr günstige Wohnung in angespanntem Markt.
Wie lange kann ich einlagern?
Von wenigen Tagen bis über Jahre, abgerechnet nach Volumen und tatsächlicher Dauer. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich, ohne neuen Vertrag.
Können Sie an eine andere Adresse liefern?
Ja, auch in einen anderen Kanton. Die Rücklieferung ist ein eigener Auftrag und wird nach Menge und Distanz verrechnet.
Kommt jemand während meiner Abwesenheit an die Sachen?
Nur mit Ihrer Vollmacht. Sie können eine Person benennen, die zugriffsberechtigt ist; ohne diese Angabe gibt niemand etwas heraus.