Entsorgung ist in der Schweiz Sache der Gemeinden, und das merkt man in Grenznähe besonders. Gebührenmarken gelten dort, wo sie ausgegeben wurden, Sammelstellen sind für die eigene Einwohnerschaft bestimmt, und was in einer Gemeinde im Sperrgut mitgeht, braucht in der nächsten eine eigene Abgabe.
Nach einem Umzug über die Grenze führt das regelmässig zu Ärger: Der alte Vorrat an Gebührensäcken ist wertlos, die gewohnte Sammelstelle nicht mehr zuständig, und die Abfuhrtermine sind andere. Das ist keine Schikane, sondern die Folge kommunaler Zuständigkeit.
Eine Abholung umgeht das. Wir entsorgen über unsere eigenen Kanäle, unabhängig von Gemeindegrenzen, und liefern auf Wunsch einen Nachweis mit den Mengen nach Fraktion. Für Betriebe ist dieser Weg ohnehin vorgeschrieben.

Was wir mitnehmen
Sperrgut
Möbel und Matratzen, unabhängig von Abfuhrterminen.
Haushaltgeräte
Über die Rücknahme, ohne zusätzliche Gebühr für Sie.
Gemischte Mengen
Aus Keller und Estrich, siehe Kellerräumung.
Betriebsabfall
Für Gewerbe an der Hauptstrasse, mit Nachweis.
Sonderabfall
Farben, Altöl, Batterien und Leuchtmittel mit Beleg.
Noch brauchbar
Was Abnehmer findet, geht in den Brocki-Service.
Was Betriebe beachten müssen
Betriebe dürfen ihren Abfall nicht über die kommunale Sammlung entsorgen, auch nicht in kleinen Mengen und auch nicht, wenn er wie Haushaltabfall aussieht. Für mehrere Fraktionen gilt zusätzlich eine Nachweispflicht.
Wir holen Betriebsabfall getrennt ab und liefern die Belege mit. Bei Gewerbe entlang der Hauptstrasse ist eine wiederkehrende Abholung meist die einfachste Lösung, weil sie Gebinde, Termine und Dokumentation in einem Ablauf zusammenfasst.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Abholung statt Sammelstelle
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Fraktionen melden
Was anfällt, bestimmt Fahrzeug, Gebinde und Preis.
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Termin wählen
Unabhängig von Abfuhrkalender und Öffnungszeiten.
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Abholen
Wir tragen selbst heraus und laden getrennt.
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Belegen
Mengen nach Fraktion, Sonderabfall mit eigenem Nachweis.
Häufige Fragen
Kann ich meine alten Gebührensäcke weiterverwenden?
Nur in der Gemeinde, die sie ausgegeben hat. Nach einem Umzug über die Grenze sind sie wertlos; manche Gemeinden nehmen sie zurück, das ist aber nicht die Regel.
Darf ich Abfall in die Sammelstelle der Nachbargemeinde bringen?
Nein, die Sammelstellen sind für die eigene Einwohnerschaft bestimmt. Eine Abholung ist der einfachere Weg und unabhängig von Gemeindegrenzen.
Gilt das auch für Betriebe?
Für Betriebe gilt zusätzlich, dass die kommunale Sammlung nicht benutzt werden darf und für mehrere Fraktionen eine Nachweispflicht besteht. Wir liefern die Belege mit.
Wie schnell können Sie kommen?
Meist innert weniger Tage, unabhängig vom Abfuhrkalender. Bei Abgabeterminen auch kurzfristig, wenn wir die Menge vorab kennen.