Bei Wohnungsauflösungen nach einem Heimeintritt oder einem Todesfall finden wir regelmässig grössere Mengen Medikamente: angebrochene Packungen, Tropfen, Salben, Spritzen, manchmal Betäubungsmittel. Dazu kommt Pflegematerial wie Verbandsstoffe, Inkontinenzprodukte und Kanülen.
Medikamente gehören zurück an eine Apotheke oder Drogerie, die sie kostenlos zurücknimmt und fachgerecht entsorgt. Sie gehören nicht in den Hausabfall und keinesfalls in Toilette oder Abfluss, weil die Wirkstoffe in Gewässer gelangen und dort nachweisbar bleiben.
Wir trennen solches Material bei der Räumung ab und sagen Ihnen, was wohin gehört. Kanülen und Spritzen kommen in einen durchstichsicheren Behälter; bei Betäubungsmitteln wenden Sie sich direkt an die Apotheke, weil dort besondere Regeln gelten.

Was gesondert behandelt wird
Medikamente
Zurück an Apotheke oder Drogerie, nicht in den Abfall.
Kanülen und Spritzen
In durchstichsicheren Behältern, nie lose.
Pflegematerial
Verbandsstoffe und Hygieneartikel nach Vorgabe entsorgt.
Sperrgut
Möbel und Geräte aus Wohnung und Keller.
Elektronik
Über die Rücknahme, auch Pflegegeräte nach Eigentumsklärung.
Noch brauchbar
Was Abnehmer findet, geht in den Brocki-Service.
Ungeöffnete Medikamente sind trotzdem kein Geschenk
Es liegt nahe, ungeöffnete Packungen weiterzugeben, an Bekannte oder an Hilfsorganisationen. Davon ist abzuraten: Die Abgabe von Medikamenten ist geregelt, die Lagerbedingungen sind unbekannt, und Hilfsorganisationen nehmen aus guten Gründen keine Einzelabgaben aus Privathaushalten an.
Der richtige Weg ist die Rückgabe an eine Apotheke. Das kostet nichts, dauert fünf Minuten und stellt sicher, dass die Wirkstoffe fachgerecht behandelt werden. Alles andere schafft mehr Probleme, als es löst.
Weitere Gemeinden im Entlebuch
Beim Auflösen eines Haushalts
-
Absondern
Medikamente und Pflegematerial vom Rest trennen.
-
Sichern
Kanülen in durchstichsichere Behälter, nichts lose.
-
Zurückgeben
An die Apotheke, kostenlos und fachgerecht.
-
Rest abholen
Sperrgut, Geräte und Hausrat getrennt entsorgt.
Häufige Fragen
Nehmen Sie Medikamente mit?
Wir sondern sie ab und sagen, wohin sie gehören. Die Rückgabe an eine Apotheke ist kostenlos; bei Betäubungsmitteln wenden Sie sich direkt dorthin, weil besondere Regeln gelten.
Dürfen Medikamente in den Abfall?
In den Hausabfall gehören sie nicht, und in Toilette oder Abfluss auf keinen Fall. Die Wirkstoffe gelangen sonst in die Gewässer und sind dort nachweisbar.
Was ist mit ungeöffneten Packungen?
Auch sie gehören zurück an die Apotheke. Eine Weitergabe an Bekannte oder Organisationen ist aus rechtlichen und aus praktischen Gründen nicht der richtige Weg.
Und Pflegegeräte wie Betten oder Rollstühle?
Bei ihnen klären wir zuerst das Eigentum, weil es häufig Leihmaterial ist. Was zurückgegeben werden muss, wird nicht entsorgt.