Auf dem Land wird gelegentlich verbrannt, was eigentlich entsorgt werden müsste: behandeltes Holz, Verpackungen, Kunststoff, Silofolie, altes Mobiliar. Das ist verboten, und der Grund dafür ist nicht Bürokratie: Beim Verbrennen solcher Stoffe entstehen Schadstoffe, die in der Umgebung bleiben, auf dem eigenen Land ebenso wie beim Nachbarn.
Erlaubt ist ausschliesslich das Verbrennen von trockenem, naturbelassenem Holz und in engen Grenzen von natürlichen Wald- und Gartenabfällen, sofern es die kantonalen Vorschriften zulassen und niemand belästigt wird. Alles andere gehört in die Entsorgung.
Wir holen es ab und trennen: Holz nach behandelt und unbehandelt, Kunststoff, Metall, Elektronik, Sperrgut, Sonderabfall. Auf Wunsch erhalten Sie einen Nachweis mit den Mengen. Für Betriebe ist er ohnehin verlangt.

Was wir mitnehmen
Behandeltes Holz
Paletten, Platten und lackiertes Holz gehören nicht ins Feuer.
Kunststoff und Folie
Verpackungen und Abdeckungen, getrennt geladen.
Altmetall
Separat erfasst und gutgeschrieben statt verrechnet.
Sperrgut
Möbel, Matratzen und Geräte aus Haus und Nebenbauten.
Sonderabfall
Farben, Altöl, Batterien und Leuchtmittel mit Beleg.
Noch brauchbar
Was Abnehmer findet, geht in den Brocki-Service.
Was das Verbrennen tatsächlich kostet
Neben dem Bussgeldrisiko gibt es einen Punkt, der in der Praxis mehr wiegt: Was verbrannt wurde, ist als Wertstoff verloren. Metall im Feuer bringt keine Gutschrift mehr, und Asche aus behandeltem Material ist selbst Sonderabfall, der entsorgt werden muss.
Wer stattdessen sammelt und einmal abholen lässt, bekommt für Metall eine Gutschrift, zahlt für den Rest einen kalkulierbaren Betrag und hat einen Nachweis in der Hand. Bei Betrieben ist das nicht nur günstiger, sondern schlicht die einzige zulässige Variante.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Sammeln und abholen lassen
-
Trennen
Metall, Holz und Kunststoff getrennt sammeln, das senkt den Preis.
-
Melden
Fotos genügen für Fahrzeugwahl und Festpreis.
-
Abholen
Wir laden ab Hof, auch aus Scheune und Remise.
-
Belegen
Mengen nach Fraktion, Gutschrift für Metall.
Häufige Fragen
Darf ich Gartenabfall verbrennen?
Natürliche, trockene Wald- und Gartenabfälle nur in engen Grenzen und wenn die kantonalen Vorschriften es zulassen und niemand belästigt wird. Behandeltes Holz, Kunststoff und Abfall sind in jedem Fall verboten.
Was kostet eine Abholung ab Hof?
Sie richtet sich nach Volumen, Fraktion und Trageweg. Metall wird gutgeschrieben, und wer vorher grob trennt, zahlt spürbar weniger.
Brauchen Betriebe einen Nachweis?
Für mehrere Fraktionen ja. Wir liefern die Mengen schriftlich und bei Sonderabfall die Belege der Annahmestellen mit.
Holen Sie auch grosse Mengen?
Ja, bei Hof- und Scheunenräumungen kommen schnell mehrere Fahrzeugladungen zusammen. Wir planen das nach Aufnahme vor Ort.