Kanton Luzern
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Entsorgung Nottwil von Meisterumzug

Entsorgung in Nottwil

Ein Rollstuhl im Sperrgutcontainer ist häufig nicht Abfall, sondern Eigentum einer Versicherung.

Bei Wohnungen mit Hilfsmitteln ist die erste Frage nicht, wie etwas entsorgt wird, sondern ob es überhaupt entsorgt werden darf. Rollstühle, Pflegebetten, Lifter, Rampen, Duschstühle und vieles mehr sind oft Leihmaterial einer Versicherung, einer Stiftung oder einer Abgabestelle.

Wir prüfen das deshalb vor jeder Abholung. Wo Unterlagen vorhanden sind, ist es schnell geklärt; sonst genügt meist eine Anfrage bei der Stelle, die das Gerät abgegeben hat. Solange das offen ist, nehmen wir solche Gegenstände nicht mit.

Was tatsächlich Eigentum ist und nicht mehr gebraucht wird, holen wir ab und entsorgen fachgerecht. Elektrisch betriebene Hilfsmittel enthalten Akkus, die getrennt behandelt werden müssen, und das gilt auch für scheinbar kleine Geräte.

Fahrzeug von Meisterumzug beim Laden
Zuerst klären, wem es gehört. Danach erst laden.

Was wir übernehmen

Eigentum klären

Vor der Abholung, nicht nachträglich.

Rückgaben

Leihmaterial bereitstellen und die Rückgabe vorbereiten.

Akkus getrennt

Elektrische Hilfsmittel enthalten Batterien, die separat gehen.

Sperrgut

Möbel, Matratzen und Geräte aus Wohnung und Keller.

Altmetall

Separat erfasst und gutgeschrieben statt verrechnet.

Noch brauchbar

Was Abnehmer findet, geht in den Brocki-Service.

Gut erhaltene Hilfsmittel sind gesucht

Hilfsmittel in gutem Zustand, die tatsächlich Eigentum sind, gehören nicht in die Entsorgung. Es gibt Stellen, die solches Material entgegennehmen und weitervermitteln, im Inland wie für Projekte im Ausland.

Wir nehmen solche Gegenstände nicht selbst in den Verkauf, weil die Vermittlung Fachwissen braucht und die Sicherheit geprüft werden muss. Wir sagen Ihnen aber, wenn ein Gerät dafür in Frage kommt, damit es nicht ungeprüft in der Mulde landet.

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Vor der Abholung

  1. Auflisten

    Welche Hilfsmittel vorhanden sind, mit Typ und Herkunft.

  2. Zuordnen

    Eigentum oder Leihe, anhand von Unterlagen oder Nachfrage.

  3. Trennen

    Rückgaben, Weitergabe und Entsorgung je eigenen Weg.

  4. Abholen

    Nur das, was tatsächlich entsorgt werden darf.

Häufige Fragen

Darf ein altes Pflegebett einfach entsorgt werden?

Nur wenn es tatsächlich Eigentum ist. Häufig handelt es sich um Leihmaterial; dann muss es zurückgegeben werden. Wir klären das vor der Abholung und nehmen im Zweifel nichts mit.

Was ist mit Akkus von Elektrorollstühlen?

Sie sind Sonderabfall und werden getrennt behandelt, mit Beleg. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus melden Sie bitte vorab, dafür braucht es ein eigenes Gebinde.

Können gut erhaltene Hilfsmittel weitergegeben werden?

Häufig ja, über spezialisierte Stellen. Wir vermitteln das nicht selbst, sagen aber, wenn ein Gerät dafür in Frage kommt, damit es nicht unnötig entsorgt wird.

Holen Sie auch gewöhnliches Sperrgut?

Ja, Möbel, Matratzen, Geräte und gemischte Mengen aus Keller und Wohnung, getrennt geladen und mit Nachweis auf Wunsch.

Weitere Leistungen in Nottwil

Abholung in Nottwil?

Sagen Sie uns, was vorhanden ist, wir klären den Rest. Telefon 0800 212 211.

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