In Dierikon fällt beides an: Haushaltabfall aus den Wohnzonen und Gewerbeabfall aus Hallen und Werkstätten. Die beiden Ströme folgen unterschiedlichen Regeln. Betriebe dürfen ihren Abfall nicht über die kommunale Sammlung entsorgen, und für viele Fraktionen gilt eine Nachweispflicht.
Wir holen beides ab, halten es aber auseinander. Für Betriebe erfassen wir die Mengen nach Fraktion und liefern die Belege mit; für Haushalte genügt die Abholung und auf Wunsch eine Bestätigung. In beiden Fällen tragen unsere Leute selbst heraus.
Besonders wichtig sind die Sonderabfälle. Altöl, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren und Elektronikschrott gehören nie in eine Mulde. Sie werden getrennt geladen und zu den zugelassenen Annahmestellen gefahren, mit Beleg.

Was wir abholen
Betriebsabfall
Nach Fraktion getrennt, mit Nachweis über die Mengen.
Metall und Altstoff
Wird separat erfasst und angerechnet, statt in die Mulde zu gehen.
Sonderabfall
Altöl, Lösungsmittel, Farben und Leuchtmittel mit Beleg.
Elektronik
Geräte und Schrott über die vorgeschriebene Rücknahme.
Sperrgut privat
Möbel und Haushaltgeräte aus den Wohnzonen, wir tragen heraus.
Ganze Flächen
Siehe Entrümpelung und Räumung.
Wohnzone und Gewerbezone liegen nebeneinander
Das führt in Dierikon zu einer Verwechslung, die regelmässig vorkommt: Betriebsabfall landet in der Sammlung der benachbarten Wohnüberbauung. Das ist nicht erlaubt und wird der Liegenschaft verrechnet, und der Verursacher ist meist schnell gefunden.
Für Betriebe ist die saubere Lösung eine Abholung nach Bedarf oder in festem Rhythmus. Wir holen ab, wenn es nötig ist, und liefern die Nachweise mit, damit die Entsorgung im Betrieb dokumentiert ist und nicht jedes Mal improvisiert werden muss.
Weitere Gemeinden in der Region Luzern-Land
Abholung organisieren
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Fraktionen melden
Was anfällt, bestimmt Fahrzeug, Gebinde und Preis.
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Termin
Einmalig oder wiederkehrend, in oder ausserhalb der Betriebszeit.
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Laden
Getrennt, direkt ab Halle, Rampe oder Kellerabteil.
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Belegen
Mengen nach Fraktion, Sonderabfall mit eigenem Nachweis.
Häufige Fragen
Dürfen wir unseren Betriebsabfall nicht selbst entsorgen?
Kleinmengen an offiziellen Annahmestellen ja, über die kommunale Sammlung nein. Für Betriebe gilt eine eigene Entsorgungspflicht und für mehrere Fraktionen zusätzlich eine Nachweispflicht.
Holen Sie regelmässig ab?
Auf Wunsch in festem Rhythmus, sonst nach Bedarf. Bei wiederkehrenden Abholungen vereinbaren wir Gebinde und Standplatz, damit das Laden schnell geht und die Betriebszeit nicht gestört wird.
Was kostet die Entsorgung von Sonderabfall?
Er wird separat verrechnet, weil an den Annahmestellen Gebühren nach Art und Menge anfallen. Wir weisen diese Positionen einzeln aus, damit Sie sehen, was Transport und was Annahme kostet.
Nehmen Sie auch Altmetall mit?
Ja, und es wird angerechnet statt verrechnet. Gerade bei Werkstattauflösungen deckt der Metallerlös oft einen spürbaren Teil der übrigen Entsorgungskosten.