In Altbauwohnungen stehen oft grosse Schränke und Buffets, die vor Jahrzehnten hereinkamen, als das Treppenhaus anders aussah oder als sie vor Ort zusammengebaut wurden. Beim Auszug stellt sich heraus, dass sie am Stück nicht mehr hinausgehen.
Das führt regelmässig dazu, dass solche Möbel stehen bleiben und zum Problem des Nächsten werden. Dabei sind viele davon gut erhalten und finden Abnehmer, wenn man sie zerstörungsfrei zerlegt statt sie liegen zu lassen oder zu zerschlagen.
Wir schauen uns solche Stücke an und entscheiden mit Ihnen: zerlegen und verwerten, zerlegen und entsorgen, oder mit der Vermieterschaft klären, ob es bleiben darf. Was Abnehmer findet, rechnen wir an; der Rest geht getrennt in die Entsorgung.

Was wir übernehmen
Grosse Schränke
Zerstörungsfrei zerlegt, sofern die Bauart es zulässt.
Alte Buffets
Mit originaler Oberfläche oft besser vermittelbar, als man denkt.
Hausrat
Geschirr, Gläser, Besteck und Textilien.
Aus dem Estrich
Was dort seit Generationen liegt, siehe Estrichräumung.
Angerechnet
Der Erlös fliesst in Umzug oder Räumung ein.
Der Rest
Getrennt entsorgt, siehe Entrümpelung.
Zerlegen geht nicht bei allem
Ältere Möbel sind unterschiedlich gebaut. Schränke mit Zapfen und Keilen lassen sich zerlegen und wieder aufbauen, verleimte Korpusse und solche mit eingelassenen Rückwänden dagegen nicht ohne Schaden. Das sieht man an den Kanten und an der Rückseite.
Wir sagen vorher, in welche Kategorie ein Stück fällt. Wenn es sich nicht zerstörungsfrei zerlegen lässt und am Stück nicht hinausgeht, bleibt nur der Rückbau vor Ort, und dann ist es Entsorgung statt Verwertung. Das ist unerfreulich und besser vorher bekannt als am Räumungstag.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Bevor entschieden wird
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Ansehen
Bauart, Zustand und ob das Stück zerlegbar ist.
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Weg prüfen
Ob es zerlegt durch Treppenhaus und Gasse geht.
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Entscheiden
Verwerten, entsorgen oder mit der Vermieterschaft klären.
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Abholen
Zerlegt und in einem Durchgang, mit Abrechnung.
Häufige Fragen
Mein Schrank geht nicht durch die Treppe. Was nun?
Wir prüfen, ob er zerstörungsfrei zerlegbar ist. Wenn ja, kommt er zerlegt hinaus und kann verwertet werden. Wenn nein, bleibt nur der Rückbau vor Ort und die Entsorgung.
Darf ich das Möbel einfach stehen lassen?
Nur mit Einverständnis der Vermieterschaft. Ohne Absprache wird es nach dem Auszug auf Ihre Kosten entfernt, und das ist in der Regel teurer als die eigene Lösung.
Sind alte Buffets etwas wert?
Mit originaler Oberfläche und in gutem Zustand manchmal deutlich mehr, als man annimmt. Wenn uns ein Stück auffällt, empfehlen wir, es vorher schätzen zu lassen.
Wird der Erlös ausbezahlt?
In der Regel angerechnet an den Auftrag, bei grösseren Posten auch als Gutschrift. Beides steht getrennt auf der Rechnung.