Wer eine Wohnung über Jahre bewohnt, baut ein: ein Regal in der Nische, eine Deckenleuchte statt der Fassung, ein Wandschrank, eine Duschtrennwand, eine Markise. Beim Auszug stellt sich heraus, dass das meiste davon zurückgebaut werden muss und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt gehört.
Das ist die Regel, nicht die Ausnahme. Übernommen wird ein Einbau nur, wenn die Vermieterschaft ihn ausdrücklich will, und dann meist ohne Entschädigung. Fragen lohnt sich trotzdem, weil ein Rückbau Aufwand bedeutet, den beide Seiten vermeiden können.
Wir bauen zurück, stellen den ursprünglichen Zustand so weit möglich wieder her und nehmen mit, was Abnehmer findet. Der Erlös wird angerechnet; alles Übrige geht getrennt in die Entsorgung. Die ursprünglichen Bauteile, etwa die alte Leuchtenfassung, sollten Sie aufbewahrt haben.

Was wir übernehmen
Einbauten zurückbauen
Regale, Schränke und Trennwände, samt Löcher schliessen.
Leuchten
Ersetzte Deckenleuchten, Rückbau durch die Fachperson.
Aussenbereich
Markisen, Sichtschutz und Aufbauten auf dem Balkon.
Möbel
Was nicht mitkommt, in gutem Zustand angerechnet.
Geräte
Selbst angeschaffte Geräte, sofern funktionstüchtig.
Der Rest
Getrennt entsorgt, siehe Entrümpelung.
Fragen Sie vor dem Rückbau
Bevor Sie einen Einbau entfernen, fragen Sie die Verwaltung, ob sie ihn übernehmen möchte. Bei gut gemachten Einbauten kommt das vor, besonders wenn der Nachmieter schon feststeht und Interesse zeigt. Eine Entschädigung gibt es selten, aber der Rückbau entfällt.
Was Sie dagegen nicht tun sollten, ist ohne Rückfrage stehen lassen. Dann wird der Rückbau nach dem Auszug in Auftrag gegeben und Ihnen verrechnet, in der Regel teurer, als wenn Sie ihn selbst organisiert hätten.
Weitere Gemeinden in der Region Sursee
Vor der Abgabe
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Auflisten
Welche Einbauten von Ihnen stammen und welche nicht.
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Anfragen
Verwaltung fragen, ob etwas übernommen wird.
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Zurückbauen
Demontage, Löcher schliessen, Ursprungszustand herstellen.
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Abholen
Verwertbares angerechnet, der Rest getrennt entsorgt.
Häufige Fragen
Muss ich alle Einbauten entfernen?
In der Regel ja, wenn die Vermieterschaft sie nicht übernimmt. Geschuldet ist der ursprüngliche Zustand. Fragen Sie vorher nach; gelegentlich bleibt ein gut gemachter Einbau stehen.
Wer baut die Deckenleuchte zurück?
Der elektrische Teil gehört zu einer Fachperson. Wir demontieren, wenn abgetrennt ist, und entsorgen oder verwerten die Leuchte anschliessend.
Bekomme ich für einen Einbau eine Entschädigung?
Nur wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne Vereinbarung gilt der Einbau als Ihre Sache, und der Rückbau ebenfalls. Fragen kostet trotzdem nichts.
Findet ein ausgebauter Schrank Abnehmer?
Selten, weil er auf eine bestimmte Nische gebaut wurde. Freistehende Möbel und Geräte dagegen häufig; wir sagen Ihnen bei der Sichtung, was davon angerechnet wird.